Allgemeine Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen (AGB)
Inoile Sp. z o. o.
§1. Allgemeine Bestimmungen
- Diese Allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen (nachfolgend: „OWS“) regeln die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen INOILE Sp. z o.o. mit Sitz in Gdańsk (nachfolgend: „INOILE“) und dem Auftraggeber der Dienstleistungen (nachfolgend: „Auftraggeber“).
- Die OWS gelten für sämtliche Leistungen im Bereich der Transportorganisation, Logistikdienstleistungen, Logistikberatung sowie unterstützende Tätigkeiten, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
- Die Erteilung eines Auftrags, die Annahme eines Angebots oder eine Bestätigung per E-Mail gilt als vollständige Annahme dieser OWS.
§2. Art der Dienstleistung und Sorgfaltspflicht
- INOILE Sp. z o.o. handelt als Transportorganisator (Logistikdienstleister) und nicht als Frachtführer, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
- INOILE erbringt die Dienstleistungen mit der im professionellen Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt gemäß Art. 355 §1 des polnischen Zivilgesetzbuches.
- Die Verantwortung von INOILE umfasst die Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt bei der Organisation des Logistikprozesses, nicht jedoch eine Garantie für das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses unter allen Marktbedingungen.
§3. Angebote, Preise und Veränderungen der Marktbedingungen
- Preisangebote dienen ausschließlich Informations- und Orientierungszwecken, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Preis und Ausführungsfrist hängen insbesondere von der Verfügbarkeit von Frachtführern, behördlichen Verfahren, Marktbedingungen, Treibstoffkosten, Fährkosten, Begleitfahrzeugen, Polizeibegleitung und Mautgebühren ab.
- Bei wesentlichen Veränderungen der Markt-, Verwaltungs- oder Organisationsbedingungen können die Parteien die Bedingungen für die Auftragsabwicklung gemäß Art. 353¹ und Art. 357¹ des polnischen Zivilgesetzbuches neu verhandeln.
§4. Ausführungsfristen und Genehmigungen
- Die Ausführungsfristen sind als geplant und nicht als garantiert zu verstehen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
- Bei Sonder- und Projekttransporten hängen die Ausführungsfristen von der Erteilung behördlicher Genehmigungen ab.
- Verzögerungen aufgrund von Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, behördlichen Verfahren, Wetterbedingungen oder Marktbedingungen stellen keine nicht ordnungsgemäße Vertragserfüllung im Sinne von Art. 471 und 472 des polnischen Zivilgesetzbuches dar.
§5. Umfang und Begrenzung der Haftung
- Die Haftung von INOILE ist ausschließlich auf tatsächliche unmittelbare Schäden beschränkt, die in einem angemessenen Kausalzusammenhang mit dem Handeln von INOILE stehen, gemäß Art. 361 §1–2 des polnischen Zivilgesetzbuches.
- INOILE haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
- INOILE haftet nicht für Kosten, die dem Auftraggeber oder Dritten entstehen, insbesondere nicht für Kosten von Montageteams, Kränen, Standzeiten, Produktionsverzögerungen, Vertragsstrafen gegenüber Geschäftspartnern oder sonstige Organisationskosten.
- Die Parteien begrenzen die Haftung von INOILE einvernehmlich innerhalb der durch Art. 473 §1 des polnischen Zivilgesetzbuches zulässigen Grenzen.
- Die Unmöglichkeit der Leistungserbringung aufgrund objektiver Markt- oder Verwaltungsbedingungen stellt keine grobe Fahrlässigkeit dar.
§6. Zahlungen und Abrechnungen
- Die Zahlungsfrist für Rechnungen beträgt 7 Tage, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
- Die Vergütung für die erbrachte Transport- oder Logistikdienstleistung stellt eine gesonderte und unabhängige Verpflichtung dar und darf nicht zurückgehalten, gesperrt oder von der Durchführung beziehungsweise Abrechnung eines anderen Auftrags zwischen den Parteien abhängig gemacht werden.
- Gemäß Art. 353¹, Art. 488 §1 und Art. 490 §1 des polnischen Zivilgesetzbuches darf die Erfüllung der für eine erbrachte Dienstleistung geschuldeten Geldleistung nicht von der Erbringung anderer, eigenständiger Leistungen abhängig gemacht werden.
- Eine nicht fristgerechte Zahlung stellt einen Verstoß gegen eine Geldverbindlichkeit im Sinne von Art. 471 des polnischen Zivilgesetzbuches dar und berechtigt INOILE, gesetzliche Verzugszinsen gemäß Art. 481 §1 des polnischen Zivilgesetzbuches zu berechnen.
- Eine Aufrechnung von Forderungen ist ausschließlich in den in Art. 498–505 des polnischen Zivilgesetzbuches vorgesehenen Fällen zulässig, das heißt, wenn die Forderungen gegenseitig, fällig, unstreitig und dokumentiert sind. In anderen Fällen ist sie nur mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien zulässig.
- Das Zurückhalten einer Zahlung zur Ausübung von Verhandlungs- oder Organisationsdruck kann als Verstoß gegen den Grundsatz der Zusammenarbeit der Parteien gemäß Art. 354 des polnischen Zivilgesetzbuches sowie als Missbrauch eines subjektiven Rechts im Sinne von Art. 5 des polnischen Zivilgesetzbuches angesehen werden.
§7. Beendigung oder Auflösung des Auftrags
- Bei dauerhafter Unmöglichkeit der Auftragsdurchführung oder einer wesentlichen Änderung der Umstände können die Parteien die Zusammenarbeit gemäß Art. 491 §1 des polnischen Zivilgesetzbuches beenden.
- Eine Beendigung des Auftrags im gegenseitigen Einvernehmen ohne gegenseitige Ansprüche ist nach Durchführung der gegenseitigen Abrechnungen zulässig.
§8. Schlussbestimmungen
- In Angelegenheiten, die in diesen OWS nicht geregelt sind, gelten die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches.
- Es gilt polnisches Recht.
- Alle Streitigkeiten werden vom örtlich zuständigen Gericht am Sitz von INOILE Sp. z o.o. entschieden.